Selbstarchivierung
Nutzung von PDF-Sonderdrucken
Wir sorgen dafür, dass die bei uns publizierte Forschung breit rezipiert wird und leicht verfügbar ist, und investieren in Datenaufbereitung, Metadatenexporte und Langzeitspeicherung. Gleichzeitig möchten auch Sie Ihre Beiträge digital archivieren oder verschicken. Hier finden Sie unsere Richtlinien dazu.
Richtlinien
Mit der Annahme zur Veröffentlichung übertragen Sie dem Verlag grundsätzlich das ausschließliche Verlagsrecht für die Zeit bis zum Ablauf des Urheberrechts. Eingeschlossen sind dabei insbesondere auch das Recht zur Herstellung elektronischer Versionen und zur Einspeicherung in Datenbanken sowie das Recht zu deren Vervielfältigung und Verbreitung online und offline.
Persönlicher Gebrauch
Für den persönlichen Gebrauch dürfen Sie Ihren Artikel per E-Mail an Fachkolleginnen und -kollegen verschicken und ihn in eigenen Kursen und Seminaren verwenden. Ausgenommen sind die weitere kommerzielle Nutzung oder eine systematische Verteilung des Inhalts.
Online-Archivierung
Möchten Sie einen von uns in einer unserer Zeitschriften oder Sammelbände publizierten Beitrag für eine Online-Archivierung erneut verwenden, gelten folgende Regeln:
- Bei Beiträgen zu wissenschaftlichen Zeitschriften und Sammelbänden dürfen Sie die Druckfassung Ihrer Artikel (published version) nach einer Frist von 18 Monaten seit dem Erscheinen online selbst archivieren. Dies beinhaltet ausschließlich das Einstellen des Artikels auf Ihrer persönlichen Website oder auf einem Server der Forschungseinreichtung, an der Sie arbeiten. Autorenprofile auf Sammel-Plattformen wie z.B. Academia.edu gelten nicht als persönliche Website im hier gemeinten Sinne.
- Eine Genehmigung des Verlags ist hierfür nicht erforderlich; die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit im Rahmen der eben genannten Bedingungen obliegt Ihnen.
- Dem selbst archivierten Online-Artikel soll ein vollständiger Quellenhinweis und ein Link auf die Bezugsinformationen unseres Verlags hinzugefügt werden.
- Materialien aus fremden Quellen (z.B. Bilder) sind von dieser Regelung ausgenommen; für sie müssen auch im Fall der Selbstarchivierung beim zuständigen Rechteinhaber die Verwendungsrechte eingeholt werden!
- Eine Selbstarchivierung vor Ablauf der oben genannten Frist ist gegen eine Gebühr möglich. Auf Anfrage übermitteln wir Ihnen hierfür gerne unser Angebot.
- Für die digitale Selbstarchivierung von Artikeln, die vor 1995 erschienen sind, kontaktieren Sie bitte den Verlag.
Lizenzen und Abdrucke
Für alle weiteren Verwendungszwecke (gedruckt oder digital) benötigen Sie eine Genehmigung des Verlags – setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zu Rechten und Lizenzen gerne zur Verfügung.