Ethikrichtlinien

Foto: FSV / Hugger

Ethisches Verhalten

Alle Parteien, die an der Veröffentlichung eines Buchs beteiligt sind – also Autorinnen und Autoren, Herausgebergremien, Begutachtende und der Verlag – müssen sich auf gemeinsame Standards für das erwartete ethische Verhalten einigen. In unseren Ethikrichtlinien haben wir eine detaillierte Übersicht für Sie zusammengestellt.

Aufgaben der Herausgebergremien und Begutachtenden

Entscheidung zur Veröffentlichung

Für die Entscheidung, ob ein eingereichter Beitrag veröffentlicht werden soll oder nicht, ist das Herausgebergremium einer Zeitschrift bzw. einer Buchreihe verantwortlich. Diese Entscheidung basiert in der Regel auf den Empfehlungen von Gutachterinnen und Gutachtern. Für diese gilt: Wenn sie sich nicht qualifiziert fühlen, die in einem Manuskript dargelegte Forschungsarbeit zu bewerten oder wenn eine zeitnahe Begutachtung nicht möglich sein sollte, müssen sie das Herausgebergremium benachrichtigen und sich vom Beratungsprozess zurückziehen.

Das Herausgebergremium muss die zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiat einhalten. Das Herausgebergremium ist verpflichtet, den Autorinnen und Autoren eine schnellstmögliche Überprüfung ihrer Beiträge zu ermöglichen. Es soll die Autorinnen und Autoren außerdem bei der qualitativen Verbesserung ihrer Beiträge unterstützen, beispielsweise durch konstruktives Feedback.

Objektivität und „Fairplay“

Die eingereichten Beiträge werden anhand ihres Inhalts bewertet. Gutachten werden objektiv erstellt. Kritik, die über den Inhalt des Manuskript hinausgeht, ist unangebracht. Dazu zählt jegliche persönliche Kritik an der Autorin bzw. am Autor. Die Manuskripte werden nach ihrem intellektuellen Gehalt bewertet, ohne Rücksicht auf Geschlecht, sexuelle Orientierung, religiöse Überzeugung, ethnische Herkunft, Staatsangehörigkeit oder politische Anschauung der Autorinnen und Autoren. Die Begutachtenden formulieren ihre Kritik am Inhalt des Manuskripts klar und mit hilfreichen Argumenten.

Die Begutachtenden sollen auf veröffentlichte Arbeiten hinweisen, die für das bearbeitete Thema relevant sind und im Manuskript keine Berücksichtigung finden. Sie sind außerdem verpflichtet, das Herausgebergremium auf starke Ähnlichkeiten oder Überschneidungen des zu prüfenden Beitrags mit einer anderen veröffentlichten Arbeit aufmerksam zu machen, soweit bekannt.

Diskretion

Alle Manuskripte, die zur Begutachtung eingehen, werden vertraulich behandelt. Das Herausgebergremium, die Begutachtenden und die redaktionell Mitarbeitenden dürfen keinerlei Informationen über den eingereichten Beitrag an andere Personen als die Autorin bzw. den Autor, die (potenziell) Begutachtenden sowie gegebenenfalls den Verlag weitergeben. Informationen oder Ideen, die durch die Begutachtung gewonnen werden, müssen vertraulich behandelt und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden.

Unveröffentlichte Materialien, Thesen oder Ergebnisse, die in einem eingereichten Manuskript offengelegt werden, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Autorin bzw. des Autors nicht für eigene Forschungsarbeiten verwendet werden.

Interessenkonflikte

Begutachtende sind verpflichtet, sich vom Beratungsprozess zurückzuziehen, wenn bei einem eingereichten Beitrag ein Interessenkonflikt besteht. Dieser kann aus konkurrierenden, kollaborativen oder anderen Verbindungen mit einem der Autorinnen oder Autoren, mit Unternehmen oder mit Institutionen, die mit dem eingereichten Manuskript in Verbindung stehen, resultieren.

Aufgaben der Autorinnen und Autoren

Exposé

Die Autorinnen und Autoren müssen sich bereit erklären, dem Herausgebergremium auf Nachfrage ein aussagekräftiges und wahrheitsgetreues Exposé der vorgestellten Arbeit vorzulegen. Das Exposé muss eine Diskussion der aktuellen Forschungslage ebenso beinhalten wie eine Erklärung über die Methodik und über die der Arbeit zugrundeliegenden Quellen. Außerdem sollen die erzielten Ergebnisse im Exposé zusammengefasst werden.

Betrügerische oder wissenschaftlich ungenaue Angaben stellen ein unethisches und inakzeptables Verhalten dar.

Originalität und Plagiat

Die Autorinnen und Autoren müssen gewährleisten, dass die eingereichte Arbeit von ihnen selbst verfasst und noch nicht veröffentlicht wurde, auch nicht in einer anderen Sprache. Sie sollen außerdem keine „Salami-Taktik“ verfolgen, also nicht dieselbe Forschung in mehreren Zeitschriften, Sammelbänden oder Monografien veröffentlichen.

Ideen und Arbeiten Anderer, die Eingang in einen Beitrag finden, müssen entsprechend markiert werden. Das Kopieren aus veröffentlichten oder unveröffentlichten Arbeiten ohne entsprechende Markierung und Quellenangabe gilt als Plagiat und stellt ein unethisches und inakzeptables Verhalten dar.

Autorenschaft

Die Autorenschaft sollte sich auf diejenigen Personen beschränken, die einen wesentlichen Beitrag zu Konzeption, Planung, Durchführung oder Interpretation der eingereichten Studie geleistet haben. Die korrespondierende Autorin bzw. der korrespondierende Autor muss sicherstellen, dass alle beteiligten Autorinnen und Autoren die finale Version des Beitrags gesehen und der Veröffentlichung zugestimmt haben.

Interessenkonflikte

Eventuelle finanzielle oder andere substantielle Interessenkonflikte, die als Einfluss auf die im Manuskript erzielten Ergebnisse oder Interpretationen gewertet werden können, müssen von den Autorinnen und Autoren offengelegt werden.

Grundlegende Fehler in veröffentlichten Arbeiten

Sollte eine Autorin oder ein Autor einen grundlegenden Fehler oder eine wissenschaftliche Ungenauigkeit in ihrer bzw. seiner veröffentlichten Arbeiten entdecken, ist sie bzw. er verpflichtet, das Herausgebergremium der entsprechenden Zeitschrift oder Buchreihe unverzüglich zu informieren.