Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verlage der Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag für den Handel
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, werden diese vom Verlag durch Erteilung der Rechnung oder Auftragsbestätigung angenommen. Durch Annahme von Lieferungen erklärt sich der Käufer mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden.
§ 3 Preise
Alle Bestellungen werden zu den Preisen ausgeführt, die bei Eingang der Bestellung im Verlag gültig sind. Der Käufer verpflichtet sich, alle vom Verlag getroffenen Preisfestsetzungen für preisgebundene Verlagserzeugnisse einzuhalten. Zwischenhändler haben ihre Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Verlag berechtigt, die Weiterbelieferung einzustellen. Muss der Verlag bezweifeln, dass die festen Ladenpreise eingehalten werden, so ist er berechtigt, den Auftrag nicht anzunehmen und von einer Lieferung abzusehen.
Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern Sie keinen der Bücherwagendienste nutzen und nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Zahlung; Zahlungsverzug
Zahlung ist innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Verlag behält sich vor, nur gegen Vorkasse zu beliefern.
Im Falle des Verzuges sind die gesamten im Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges noch offenen eventuellen weiteren Forderungen des Verlages sofort fällig. Der Verlag ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. Der Verlag kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf die Gesamtforderung ab Eintritt des Verzuges berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Der Verlag ist berechtigt, einen säumigen Käufer von der Weiterbelieferung auszuschließen und aus sonstigen, für ihn wesentlichen Gründen bestehende Geschäftsverbindungen zu lösen.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtli-cher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller den Verlag unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegen-stand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizuge-ben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge; Herstellerregress
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB ge-schuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der be-reits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzan-sprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rückgriffansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§ 10 Rückgaberecht; Remissionsrichtlinien
Remissionsrichtlinien für den Buchhandel der Verlagsgruppe Deutscher Apotheker Verlag (gültig ab Juli 2008).
Nur durch den Verlag genehmigte Remittenden werden gutgeschrieben. Für die Genehmigung ist die Angabe der Bezugsdaten erforderlich (Rechnungsnummer und Rechnungsdatum). Der vom Verlag ausgestellte Rücksendeschein muss der Remittende beiliegen. Preise oder Preisaufkleber müssen entfernt werden. Sollte eine Rücksendung ohne den Rücksendeschein eintreffen, erfolgt keine Gutschrift, da die Rücksendung als nicht genehmigt gilt. Die Sendung wird 4 Wochen lang zur Abholung bereitgelegt. Erfolgt keine Abholung, sind sämtliche etwaigen Ansprüche gegen die Verlagsgruppe ausgeschlossen. Die Versandkosten für Remittenden trägt der Absender.
Titel aus Festbezügen werden nicht zurückgenommen, wenn sie nicht mindestens eine Präsenz von 12 Monaten im Handel hatten. Titel aus Bezügen, die älter als 24 Monate sind, werden nicht zurückgenommen. Maßgeblich für die Frist ist das Rechnungsdatum.
Ausnahmen:
Beschädigte Exemplare, Mängelexemplare, Kongress- oder Ausstellungssendungen, die innerhalb von 90 Tagen zurückgesandt werden.
RR- oder SO-Bestellungen innerhalb der vereinbarten Frist; Alte Auflagen innerhalb von 4 Wochen nach Erscheinen der Neuauflage, wenn der Bezugszeitraum nicht länger als 1 Jahr zurückliegt.
Nachweisliche Falschlieferungen der Verlagsgruppe werden ohne vorherige Genehmigung gutgeschrieben.
Gebühren:
Bei fehlenden Bezugsdaten erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Gutschriftbetrags. Sollten die Bücher beschädigt sein, werden 80% Bearbeitungsgebühr fällig.
§ 11 Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Regeln unbegrenzt auf Schadensersatz, soweit im Absatz 2 nichts anderes vorgesehen ist.
Ausnahmsweise haftet der Verlag a) der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; im Übrigen b) gar nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.
Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
§ 12 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz Stuttgart, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.